Ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz- und Liechtenstein Einkünfte erzielen und steuerpflichtig sind, müssen sich durch einen Steuervertreter vertreten lassen (gem. Art. 67 Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG).
Wir bitten unseren ausländischen Kunden/ Unternehmen massgeschnittene und vollständige Lösungen bezüglich der Steuervertretung/Steuervertreter in der Schweiz- und Liechtenstein an.
Wir können Sie mit unseren Fachleuten und Finanzexperten-Teams vertreten.